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GENOSSENSCHAFT

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Über uns

Seit fast 80 Jahren ist der Zweck unserer Genossenschaft die vorrangige Förderung unserer Mitglieder durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Wir bieten jungen Menschen, Familie und Senioren qualitativ hochwertigen Wohnraum zu attraktiven Konditionen. Hierzu bewirtschaftet unsere Genossenschaft an mehreren Standorten auf der Insel Rügen mit Schwerpunkt in der Stadt Bergen Doppel-, Reihen- und Mehrfamilienhäuser mit teilweise den Mitgliedern zur Nutzung überlassenem Gartenland.

Während die Wohnungsgenossenschaft früher maßgeblich mit der dringend benötigten Errichtung von Wohnraum beschäftigt war, ist heute Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit der Genossenschaft die Instandhaltungs- und Modernisierungstätigkeit.

Die Geschäftsstrategie ist nicht auf möglichst hohe Nutzungsgebühren und kurzfristige Gewinne ausgerichtet, sondern auf dauerhafte Nutzung durch zufriedene Mitglieder, die pfleglich mit dem Wohnungsbestand umgehen und gute Nachbarschaft pflegen. Das Gleichgewicht zwischen ökonomischer, sozialer und ökologischer Verantwortung zu finden, stellt für uns den Grundpfeiler unseres unternehmerischen Handelns dar.

Wir achten grundsätzlich auf die Wirtschaftlichkeit unserer Investitionen und Entscheidungen, um dem Zweck unserer Genossenschaft zu entsprechen.

Mitgliedschaft

Allgemeines

Wohnen für unsere Mitglieder bedeutet, dass sie nicht nur Mieter, sondern auch Mitglied unserer Genossenschaft sind. Die Mitgliedschaft in der Rügensche Wohnungsgenossenschaft eG bietet viele Vorteile des Wohnens. Wer in einer Genossenschaft Mitglied ist, wohnt sicher wie ein Eigentümer und flexibel wie ein Mieter. Als Gemeinschaftseigentümer wohnen Sie so lange in Ihrer Genossenschaftswohnung, wie Sie es wollen. Eigenbedarfskündigungen gibt es bei uns nicht. Jedes Mitglied hat mit seinem Dauernutzungsvertrag ein lebenslanges Wohnrecht in der Genossenschaft.

Die sich aus der Mitgliedschaft ergebenen Rechte und Pflichten sind in der Satzung der Genossenschaft geregelt.

Geschäftsguthaben

Genossenschaftsanteile müssen von den Mitgliedern unserer Genossenschaft gezeichnet werden. Das ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Mitgliedschaft. Das Geschäftsguthaben auf die gezeichneten Anteile sowie das Eintrittsgeld von 25,00 € sind vor dem Bezug der Wohnung einzuzahlen. Entsprechend der Satzung der Genossenschaft beträgt ein Anteil 50,00 €. Für den Erwerb der Mitgliedschaft ist jedes Mitglied verpflichtet, 4 Anteile zu übernehmen.

Die Höhe der zu zeichnenden Anteile (4 oder 8) hängt weiterhin von der Größe der angemieteten Wohnung ab.

Geschichte

Die Rügensche Wohnungsgenossenschaft GmbH gründete sich durch Verschmelzung mehrerer Wohnungsunternehmen im Jahre 1942. Vier Jahrzehnte firmierte die Genossenschaft unter dem Namen "Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft Bergen/ Rügen". Seit dem 13. Mai 1992 wird der alte angestammte Name "Rügensche Wohnungsgenossenschaft eG" wieder als Firmenname geführt.

Die Rügensche Wohnungsgenossenschaft eG verwaltet eigene Wohnungen in Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser der Baujahre 1905 bis 1941 in den Orten Bergen, Sassnitz, Garz, Sagard und Poseritz auf unserer schönen Insel Rügen in exponierter Wohnlage.

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